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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen JK Möbel & Küchen · Inhaber: Julian Koch Im Büschken 16 · 45659 Recklinghausen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Planung, Lieferung und Montage von individuell geplanten Möbeln und Küchen.

1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen JK Möbel & Küchen, Inhaber Julian Koch, und seinen Auftraggebern über die Planung, Lieferung und - soweit vereinbart - Montage von Möbeln, Einbaumöbeln und Küchen. Gegenüber Verbrauchern gelten sie nur, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

2. Angebot und Vertragsschluss Angebote sind, soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist, freibleibend. Der Auftrag wird verbindlich, sobald der Kunde das Angebot unterzeichnet bzw. in Textform eindeutig annimmt und JK Möbel & Küchen diese Annahme erhält. Die Annahme kann insbesondere digital, per E-Mail, in Papierform oder per Post erfolgen. Ein freies vertragliches Stornierungsrecht des Kunden besteht nicht; gesetzliche Rücktritts- und Widerrufsrechte bleiben unberührt.

3. Aufmaß, Planung und Fertigungsfreigabe Nach Vertragsschluss erstellt JK Möbel & Küchen auf Grundlage des vereinbarten Leistungsumfangs die Fertigungs- bzw. Ausführungszeichnung. Führt JK Möbel & Küchen das Aufmaß selbst durch, verbleibt die Verantwortung für die Richtigkeit des Aufmaßes und die technische Passgenauigkeit in der konkreten Raumsituation bei JK Möbel & Küchen. Mit der Freigabe der Zeichnung bestätigt der Kunde insbesondere Gestaltung, Materialien, Farben, sichtbare Ausführung, Ausstattung und Inneneinteilung; er übernimmt dadurch nicht die Verantwortung für von JK Möbel & Küchen ermittelte Maße.

Wird ausnahmsweise vereinbart, dass der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter das Aufmaß liefert, sind diese Maße Grundlage der Planung. Der Kunde hat in diesem Fall die Maße und die Einbausituation zu prüfen und trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der von ihm bzw. dem Dritten bereitgestellten Angaben. Eine solche Abweichung vom Regelfall soll im jeweiligen Auftrag ausdrücklich dokumentiert werden.

4. Änderungen und Zusatzleistungen Änderungswünsche vor der Fertigungsfreigabe werden im üblichen Umfang nach Möglichkeit berücksichtigt. Bei erheblichem zusätzlichem Planungsaufwand kann JK Möbel & Küchen nach vorherigem Hinweis eine angemessene Zusatzvergütung verlangen. Nach Freigabe der Fertigungszeichnung sind Änderungen nur möglich, soweit der Fertigungsbetrieb bzw. Vorlieferant sie noch zulässt. Hierdurch entstehende Mehrkosten und zusätzlicher Aufwand werden nach vorheriger Abstimmung berechnet.

5. Fremdfertigung und Leistungsumfang Die Möbel und Küchen werden nach Planung von JK Möbel & Küchen bei externen Fertigungsbetrieben bzw. Lieferanten bezogen. Maßgeblich für den geschuldeten Leistungsumfang sind Angebot, freigegebene Planung und ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, sind nicht geschuldet.

6. Liefer- und Montagetermin

JK Möbel & Küchen · Inhaber: Julian Koch Allgemeine Geschäftsbedingungen · Stand 07.10.2026 · Seite 1

Zu Beginn genannte Liefer- oder Montageterminangaben sind grundsätzlich voraussichtliche Zeiträume, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Der feste Montagetermin wird mit dem Kunden abgestimmt, sobald die für die Montage erforderliche Ware vollständig oder in einem Umfang eingegangen und geprüft ist, der eine ordnungsgemäße Durchführung und Fertigstellung erwarten lässt. Gesetzliche Rechte des Kunden bei von JK Möbel & Küchen zu vertretenden Verzögerungen bleiben unberührt.

7. Montagevoraussetzungen und Mitwirkung des Kunden Zum vereinbarten Montagetermin müssen die Räume frei zugänglich und montagefähig sein. Erforderliche Vorarbeiten anderer Gewerke müssen abgeschlossen sein; hierzu gehören insbesondere fertige Wand-, Boden- und Malerarbeiten sowie die nach Planung erforderliche Bereitstellung von Elektro-, Wasser- und sonstigen Anschlüssen. Der Kunde hat auf bekannte Besonderheiten und Risiken hinzuweisen. Sind die Voraussetzungen aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht gegeben, können nach vorheriger Information angemessene zusätzliche Aufwendungen, insbesondere zusätzliche Anfahrt, Wartezeit, Transport und erneute Montage, berechnet werden.

8. Elektro-, Sanitär- und sonstige Fremdgewerke Elektro-, Sanitär- und andere zulassungs- oder fachbetriebspflichtige Anschlussarbeiten gehören nur dann zum Leistungsumfang, wenn sie im Angebot ausdrücklich aufgeführt sind. Andernfalls organisiert der Kunde die erforderlichen Fachbetriebe rechtzeitig selbst. JK Möbel & Küchen kann geeignete Betriebe empfehlen oder vermitteln. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, kommt der Vertrag über diese Fremdleistungen unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Fachbetrieb zustande; die Abrechnung erfolgt direkt zwischen diesen Parteien.

9. Unvorhersehbare bauliche Gegebenheiten JK Möbel & Küchen haftet nicht für bereits vorhandene Schäden oder Mängel des Gebäudes, die nicht von ihm verursacht wurden. Werden bei der Montage verdeckte oder bei üblicher Prüfung nicht erkennbare Umstände festgestellt - etwa ungeeignete Wandaufbauten, verdeckte Leitungen, lose Bauteile oder sonstige Hindernisse -, wird der Kunde hierüber informiert. Erforderliche zusätzliche Leistungen werden vor ihrer Ausführung abgestimmt und können gesondert berechnet werden.

10. Lagerung und Annahmeverzug Ist die Ware montagebereit und verzögert sich Lieferung oder Montage aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, kann JK Möbel & Küchen nach angemessener Ankündigung die tatsächlich entstehenden bzw. angemessenen Lagerkosten sowie nachweisbare zusätzliche Transport-, Anfahrts- und Handlingskosten berechnen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

11. Preise und Zahlung Soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, werden 70 % der Auftragssumme nach Vertragsschluss als Anzahlung fällig. Die verbleibenden 30 % werden nach erfolgter Abnahme der vereinbarten Montageleistung in Rechnung gestellt und sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere ein angemessener Einbehalt wegen bestehender Mängel, bleiben unberührt.

12. Abnahme, Restarbeiten und Abnahmeprotokoll Nach Abschluss der Montage erfolgt die Abnahme, möglichst anhand eines von beiden Seiten unterzeichneten Abnahmeprotokolls. Erkennbare Mängel und noch ausstehende Restarbeiten werden darin festgehalten. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nach den gesetzlichen Vorschriften nicht verweigert werden. Ein pauschaler Einbehalt von 5 % wird nicht vereinbart; bei einem berechtigten Mangel richtet sich ein möglicher Zahlungseinbehalt nach den gesetzlichen Regelungen.

13. Mängel und Nacherfüllung Der Kunde soll erkennbare Mängel bei der Abnahme im Abnahmeprotokoll dokumentieren und später auftretende Mängel nach Entdeckung zeitnah anzeigen. Eine starre Ausschlussfrist von sieben Tagen wird nicht vereinbart.

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Gesetzliche Mängelrechte bleiben bestehen. Bei einem Mangel ist JK Möbel & Küchen zunächst Gelegenheit zur Prüfung und - soweit ein Anspruch besteht - zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Beschädigungen, die nach der Abnahme durch Gebrauch, unsachgemäße Behandlung oder Einwirkung Dritter entstehen, sind keine von JK Möbel & Küchen zu vertretenden Mängel.

14. Material-, Farb- und Strukturabweichungen Materialtypische und geringfügige Abweichungen in Farbe, Maserung, Struktur und Oberflächenbild, insbesondere bei Holz, Holzwerkstoffen, Lacken, Stein, Keramik und vergleichbaren Materialien, stellen keinen Mangel dar, soweit sie materialbedingt, handelsüblich und für den Kunden zumutbar sind. Maßgeblich bleiben ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheiten.

15. Eigentumsvorbehalt Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung Eigentum von JK Möbel & Küchen, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich möglich ist. Zwingende gesetzliche Vorschriften über wesentliche Bestandteile und den Eigentumserwerb bleiben unberührt.

16. Haftung JK Möbel & Küchen haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende Haftungsvorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsrecht, bleiben unberührt.

17. Datenschutz Personenbezogene Daten werden verarbeitet, soweit dies zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertrags sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Ergänzende Informationen zur Datenverarbeitung werden in einer gesonderten Datenschutzerklärung bereitgestellt.

18. Widerrufsrecht für Verbraucher Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Widerrufsrecht. Soweit für individuell nach Kundenspezifikation hergestellte Waren gesetzlich kein Widerrufsrecht besteht, wird der Verbraucher hierüber gesondert informiert. Ob und in welchem Umfang ein Widerrufsrecht besteht, richtet sich nach der konkreten Vertragsgestaltung und dem jeweiligen Leistungsumfang.

19. Rechtswahl und Gerichtsstand Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird - soweit zulässig - Recklinghausen als Gerichtsstand vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

20. Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

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